Firmengruendung UK
Der Einsatz einer Limited in Deutschland bzw. Österreich bietet sich zu ganz unterschiedlichen Zwecken an:
– allgemein als Alternative zur deutschen GmbH bei geringerem Kapitaleinsatz und Gründungsaufwand,
– als Komplementärin einer KG (Limited & Co. KG anstelle der GmbH & Co. KG)
– zur Auslagerung bestimmter Betriebsrisiken im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, und damit Absicherung der anderen Unternehmensbereiche für den Insolvenzfall (z.B. durch eine Betriebsaufspaltung in eine Betriebs- und eine Besitzgesellschaft, wobei die Limited als Betriebsgesellschaft fungiert),
– als Rechtsform für kurzfristige Vorhaben oder für einzelne Kundenbeziehungen;
– zur Erprobung eines neuen Produkts oder einer bestimmten Preisstrategie
am Markt (z.B. Preisdifferenzierung), ohne dass das hinter der Limited stehende Unternehmen ohne weiteres erkennbar ist,
– als Konzernholding für große internationale Unternehmen,
– als Auffanggesellschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens),
– zur Nutzung bestimmter Vorteile des englischen Rechts,
– für internationale Geschäfte wegen ihrer weltweiten Bekanntheit als Gesellschaftsform,
– zur Umgehung der deutschen Mitbestimmungsvorschriften,
– als Handwerker-Limited Firmengruendung UK zur Umgehung des Meisterzwangs); diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn die Limited von England aus betrieben wird, d.h. keine Zweigniederlassung in Deutschland bzw. Österreich hat und die handwerkliche Qualifikation anderweitig nachgewiesen wird). |
England Limited
Diese Informationen richten sich an Existenzgründer und Unternehmer, die eine kostengünstige Alternative zur GmbH suchen. Die englische Limited Company (auch UK Limited Firmengruendung UK oder kurz Ltd. genannt) ist zu einer äußerst populären Unternehmensform geworden. Der wesentliche Vorteil liegt insbesondere in einer Risikominimierung für Unternehmer, für die die Gründung einer inländischen GmbH aufgrund des hohen Eigenkapitalbedarfs nicht in Frage kommt.
Um einem weitverbreiteten Missverständnis vorzubeugen: Sofern ein Unternehmen in Deutschland bzw. Österreich ansässig ist und dort Gewinne erwirtschaftet, bringt die Gründung der Limited in England nicht zwangsläufig eine Steuerersparnis mit sich. Der wesentliche Vorteil ist vielmehr die Beschränkung der persönlichen Haftung. Um diese sicherzustellen, ist es außerdem ratsam, ein ausreichendes Eigenkapital einzubringen. Die Limited erfordert theoretisch hier nur einen geringen Betrag, jedoch sollte laut deutscher Rechtsprechung auf ein "angemessenes" Verhältnis zum Umsatz des Unternehmens geachtet werden. Wer es also nicht übertreibt und einen gesunden Mittelweg geht, kann in der Limited Company eine schlanke und gleichzeitig sichere Unternehmensform finden.
Österreichische limited Firmengruendung UK
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Telefon: [+43] (0)5550-22048
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